Grundversicherung mit Unfalldeckung?
Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) mit Unfalldeckung deckt die Heilungskosten bei Krankheit und auch bei einem Unfall. Der Versicherte hat Anspruch auf Behandlung, Verpflegung und Unterkunft in der allgemeinen Abteilung des nächstgelegenen Spitals. Wird eine Heilbehandlung im Ausland notwendig, so erhält der Versicherte höchstens den doppelten Betrag der Kosten vergütet, die bei der Behandlung in der Schweiz entstanden wären.
Spartipp für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Die Krankenversicherung ohne Unfalldeckung abschliessen und von tieferen Prämien profitieren!
- Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber
angestellt ist, wird von diesem automatisch gegen Unfall versichert (UVG-versichert),
daher können diese Angestellten die Krankenversicherung bei der Krankenkasse
bedenkenlos ohne Unfalldeckung abschliessen. Dies führt je nach Krankenkasse zu
einem Prämienrabatt bis zu 10%. Die UVG-Versicherung deckt sowohl
die Heilungskosten bei Berufsunfällen als auch diejenigen bei Nichtberufsunfällen,
das heisst bei Unfällen in der Freizeit. Sobald jemand nicht mehr durch den Arbeitgeber
gegen Unfall versichert ist, muss er dies seiner Krankenkasse melden.
Die Unfalldeckung tritt dann wieder in Kraft, die Prämie steigt.
- Wer Arbeitslosen-Taggeld bezieht, wird von der SUVA gegen Unfall versichert.
Übrigens: Die Unfall-Versicherung nach UVG bietet einen weitaus besseren Schutz als die Unfall-Versicherung nach KVG (Grundversicherung mit Unfalldeckung). Die UVG-Versicherten müssen sich nämlich weder mit Franchise, noch mit einem Selbstbehalt an den Heilungskosten beteiligen. Ausserdem sieht das UVG bei schlimmen Unfällen weitere Leistungen vor: Taggelder, Invalidenrenten, Integritätsentschädigungen, Hilflosenentschädigungen und sogar Hinterlassenenrenten.
Zusatzversicherung mit Unfalldeckung?
Wer bei einem unfallbedingten Spitalaufenthalt im 2-Bett-Zimmer (halbprivat) oder im 1-Bett-Zimmer (privat) gepflegt werden will oder das Spital, die Ärztin oder den Arzt frei wählen möchte, benötigt eine Spitalzusatzversicherung mit Unfalldeckung, sofern nicht bereits durch die UVG-Versicherung des Arbeitgebers gedeckt.
Wer nach einem Unfall nicht auf zusätzliche Leistungen im ambulanten Bereich (z.B. nichtärztliche Psychotherapie, Behandlung durch Naturheiler) verzichten will, schliesst auch die ambulante Zusatzversicherung mit Unfalldeckung ab, sofern nicht bereits durch die UVG-Versicherung des Arbeitgebers gedeckt.
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